Neuerungen im Straßenverkehr

Unter diesem Titel hielt Herr Karl-Heinz Koß vom Polizeipräsidium Ravensburg am vergangenen Freitag (27. Juli 2024) einen gut besuchten Vortrag beim Bürgerhock Immenstaad. Herr Koß ist zuständig für die Verkehrsunfallprävention. Hierzu gehört z.B. ein aktuelles Projekt zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer. Entlang wichtiger Radwege wurden bunt angestrichene verbogene Unfallfahrräder aufgestellt und durch Plakate mit Aufforderungen wie "Fahre nüchtern" oder "Trage einen Helm" ergänzt.

Senioren (wie die meisten Zuhörer des Vortrags) sind als Verkehrsteilnehmer meist erfahrener und fahren defensiver als junge Menschen, aber auch sie sind in Unfälle verwickelt. Häufige Ursachen bei dieser Altersgruppe sind Missachtung der Vorfahrt, Ablenkung, Unpässlichkeit z.B. durch den Einfluss von Medikamenten sowie das deutlich erhöhte Unfallrisiko als Radfahrer oder Fußgänger.

Ein Schwerpunkt des Vortrags war daher die gute Auffrischung von Vorfahrtsregeln anhand eindrucksvoller Bildbeispiele. Auch die Regeln und Altersgrenzen für die Benutzung von Gehwegen durch radfahrende Kinder und deren Begleitpersonen wurden ausführlich erläutert. Wenig bekannt ist, dass Radfahrer grundsätzlich zu zweit nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.

Auch in Immenstaad gibt es verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen). Hier dürfen Fußgänger die Straße in voller Breite benutzen, Kinder dürfen dort spielen, Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und das Parken ist nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt.

Zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern ist das Parken und auch das Halten auf Geh- und Radwegen verboten. Dies gilt auch auf den durch eine gestrichelte weiße Linie gekennzeichneten "Schutzstreifen" am rechten Fahrbahnrand.

Weitere Themen betrafen die seitlichen Abstände zu Radfahrern, das Reißverschlussverfahren unmittelbar vor Fahrbahnverengungen und das Verbot für alle Verkehrsteilnehmer, Handys in der Hand zu benutzen. Nicht allen ist bekannt, dass auch E-Scooter Kraftfahrzeuge sind und dass für deren Fahrer (anders als für Fahrradfahrer) die gleichen strengen Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer.

Die Zuhörer bedankten sich mit großem Beifall für den interessanten Vortrag, die anschließende Diskussion und für die zahlreichen Broschüren, die Herr Koß zum Mitnehmen ausgelegt hatte.

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